Baumkontrolle & Baumkataster
Alte Bäume behämmert der Specht am meisten.
Wilhelm Busch
Der wesentliche Zweck der Baumkontrolle ist der Nachweis das der Baum sicher ist. In dem Zusammenhang ergeben sich oftmals für Besitzer und Verantwortliche Fragen, die ohne fundierte Quellen kaum zu überblicken sind. Speziell im Umfeld der Bäume ist die Rechtslage nicht immer klar ersichtlich und hängt oftmals vom Einzelfall und dessen Gegebenheiten ab. Im Schadensfall sind die Verantwortlichen in der Pflicht ihr handeln, oder die Unterlassung, zu erklären. Wir geben daher einen kurzen Überblick über die zu bedenkenden Aspekte. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet darauf hinzuweisen, daß das in diesem Kontext keine Rechtsberatung durchgeführt werden kann.
In unserer Praxis treten häufig die folgenden Fragen von Baumeigentümern auf:- Welche Gefahren ergeben sich durch einen Baum? Die Gefahren die von einem Baum ausgehen können sind sehr weit gestreut. Man unterscheidet im wesentlichen die Standsicherheit (Lastabtragende Teile wie Wurzel und Stamm des Baums) sowie Bruchsicherheit (Astab- und Ausbrüche aus der Krone). Daneben ergeben sich diverse weitere Schäden wie z.B. Schäden im Mauerwerk oder Kanalisation durch Wurzeln, verstopfte Dachrinnen durch Blattfall, Allergien durch Pollen oder baumbewohnende Insekten etc.
- Wer haftet wenn mein Baum Schäden verursacht? Prinzipiell haftet der Eigentümer für Schäden die durch sein Eigentum anderen Personen entsteht (BGH §823 Abs.1). Somit liegt es in der Verantwortung des Eigentümers die Verkehrssicherheit des Baums zu gewährleisten.
- Was ist Verkehrssicherheit? Jeder der einen Verkehr eröffnet oder daran teilnimmt, muss sicherstellen das hieraus einem Verkehrsteilnehmer kein Schaden entsteht. Hierzu gibt es unterschiedliche Erwartungshaltungen an die Verkehrssicherheit, je nachdem welcher Verkehr am Objekt Baum anzutreffen ist. Der Verkehr bezieht sich dabei nicht zwingend auf den Straßenverkehr, auch die direkte Nachbarschaft, der Publikumsverkehr im Schwimmbad oder die Kinder im Kindergarten können den Verkehr unter oder am Baum darstellen. Dabei gilt i.d.R. das der einsame Baum auf einen großen Lichtung eine geringere Erwartung an die Verkehrssicherheit darstellt, als der Baum im hochfrequentieren städtischen Spielplatz.
- Wer stellt die Sicherheit fest? Die Sicherheit kann durch Personen mit entsprechender Sachkunde mit einer visuellen Baumkontrolle festgestellt werden. Der Begriff Baumkontrolleur oder Sachverständige ist jedoch nicht geschützt und sagt daher über die Befähigung dieser Person nichts aus. Es gibt Bestrebungen dies mit z.B. dem FLL zertifizierten Baumkontrolleur eindeutig kenntlich zu machen. Allein diese Zertifizierung ist noch nicht ausreichend. Nur die Erfahrung und Weiterbildung sichert den Wissensstand um einen Baum nach Stand der Technik zu untersuchen und die Defektsymptome zu erkennen und einzuschätzen, sowie die notwendigen Maßnahmen daraus abzuleiten.
- Was wenn mein Baum nicht sicher ist? Der Eigentümer muß alle Maßnahmen ergreifen um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Im extremsten Fall kann das letztendlich z.B. bei einem sehr stark geschädigten Baum die Fällung sein.
- Wie oft muß der Baum kontrolliert werden? Auch hier ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Es kommt auf die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs, auf die Baumart, die Standortbedingungen, das Alter und den Zustand des Baums an. Der Baumkontrolleur entscheidet somit das Intervall der nächsten Kontrolle, wobei die FLL entsprechende Richtlinien herausgegeben hat.
- Sollte die Baumkontrollen dokumentiert werden? Ein klares Ja. Nur die Dokumentation zeigt den lückenlosen Prozess der Kontrolle und eventuellen Schäden sowie Pflegemaßnahmen. Im Schadensfall werden diese Dokumente herangezogen um Schadensansprüche zu bewerten.
Das Baumkataster stellt die Basis dar um die gewonnenen Erkenntnisse aus der Baumkontrolle festzuhalten und
anhand der Historie die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Für ein Kataster werden die Bäume entsprechend markiert (oft mit nummerierten Plastikschildern oder
RFID) und deren Daten und Zustand aufgenommen. Ein Kataster auf Papier ist weiterhin für kleine Bestände möglich, doch hat auch hier die EDV einzug gehalten.
So lässt sich z.B. die Position in einem Geoinformationssystem (GIS) festhalten und somit den Baumbestand verwalt- und planbar machen.
Quellen
BGB §823 Abs.1
Verkehrssicherungspflicht
Bäume und Recht
